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82/04 Apotheken ArzneimittelNorm
AMG 1983 §79 Abs1;Rechtssatz
Aufwendungen für andere als im § 79 Abs 1 AMG genannte Amtshandlungen dürfen weder bei der Ermittlung der Pauschalierung der Durchschnittswerte für den Gebührentarif herangezogen werden, noch können sie unter die im Gebührentarif für Untersuchungen und Begutachtungen festgesetzten Tarifpositionen subsumiert werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987090056.X04Im RIS seit
26.11.2001