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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §66 Abs4;Rechtssatz
Bei der Erlassung eines Ersatzbescheides nach dem Ergehen eines aufhebenden Erkenntnisses hat die belangte Behörde den jeweils in Betracht kommenden zeitlichen Anwendungsbereich des Gesetzes zu beachten (hier: HeeresdisziplinarG 1985).
Schlagworte
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und BeweiseEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987090058.X01Im RIS seit
11.07.2001