RS Vwgh 1987/7/2 87/09/0058

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Veröffentlicht am 02.07.1987
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
43/01 Wehrrecht allgemein

Norm

AVG §66 Abs4;
HDG 1985 §82;
VwGG §42 Abs3;
VwGG §63 Abs1;
VwRallg;

Rechtssatz

Bei der Erlassung eines Ersatzbescheides nach dem Ergehen eines aufhebenden Erkenntnisses hat die belangte Behörde den jeweils in Betracht kommenden zeitlichen Anwendungsbereich des Gesetzes zu beachten (hier: HeeresdisziplinarG 1985).

Schlagworte

Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und Beweise

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987090058.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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