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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §68 Abs1;Rechtssatz
Weder dem § 18 Abs 2 LMG noch einer anderen Bestimmung des LMG ist zu entnehmen, dass die Nichtuntersagung des Inverkehrbringens einer als Verzehrprodukt angemeldeten Ware (sei es durch Untätigbleiben des BM innerhalb der Drei-Monate-Frist, sei es auf Grund der Aufhebung des Untersagungsbescheides durch ein Erkenntnis des VwGH) einer mit den Wirkungen der Rechtskraft ausgestatteten Entscheidung über die rechtliche Qualität dieser Ware als Verzehrprodukt gleichzusetzen oder ihr auch nur gleichzuhalten ist (siehe E 19.12.1983, 82/10/0180, VwSlg 11267 A/1983 betr diätetische Lebensmittel).
Schlagworte
Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der BehördeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1983100285.X01Im RIS seit
16.12.2004Zuletzt aktualisiert am
09.10.2014