RS Vwgh 1987/7/6 83/10/0285

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Veröffentlicht am 06.07.1987
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
82/05 Lebensmittelrecht

Norm

AVG §68 Abs1;
LMG 1975 §18 Abs2;
LMG 1975 §3;
LMG 1975 §9 Abs3;

Rechtssatz

Weder dem § 18 Abs 2 LMG noch einer anderen Bestimmung des LMG ist zu entnehmen, dass die Nichtuntersagung des Inverkehrbringens einer als Verzehrprodukt angemeldeten Ware (sei es durch Untätigbleiben des BM innerhalb der Drei-Monate-Frist, sei es auf Grund der Aufhebung des Untersagungsbescheides durch ein Erkenntnis des VwGH) einer mit den Wirkungen der Rechtskraft ausgestatteten Entscheidung über die rechtliche Qualität dieser Ware als Verzehrprodukt gleichzusetzen oder ihr auch nur gleichzuhalten ist (siehe E 19.12.1983, 82/10/0180, VwSlg 11267 A/1983 betr diätetische Lebensmittel).

Schlagworte

Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1983100285.X01

Im RIS seit

16.12.2004

Zuletzt aktualisiert am

09.10.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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