RS Vwgh 1987/7/6 83/10/0148

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 06.07.1987
beobachten
merken

Index

82/05 Lebensmittelrecht

Norm

LMG 1975 §18;
LMG 1975 §2;
LMG 1975 §3;

Rechtssatz

Nur dann, wenn ohne überdehnter Interpretation davon gesprochen werden kann, dass eine Ware überwiegend Ernährungszwecken oder Genusszwecken dient, darf die Eigenschaft als Verzehrprodukt wegen Lebensmitteleigenschaft ausgeschlossen werden (Hinweis E 11.10.1982, 82/10/0060).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1983100148.X01

Im RIS seit

03.12.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten