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82/05 LebensmittelrechtNorm
LMG 1975 §18;Rechtssatz
Nur dann, wenn ohne überdehnter Interpretation davon gesprochen werden kann, dass eine Ware überwiegend Ernährungszwecken oder Genusszwecken dient, darf die Eigenschaft als Verzehrprodukt wegen Lebensmitteleigenschaft ausgeschlossen werden (Hinweis E 11.10.1982, 82/10/0060).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1983100148.X01Im RIS seit
03.12.2004