Index
82/05 LebensmittelrechtNorm
LMG 1975 §18;Rechtssatz
Bei Produkten, die bestimmungsgemäß zur Stärkung bzw zur Verbesserung der Vitalität und Leistungsfähigkeit beitragen sollen, kann aus dem Umstand, dass sie auch Ernährungszwecken im Sinne der Nahrungsergänzung dienen, eine Lebensmitteleigenschaft noch nicht abgeleitet werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1983100148.X03Im RIS seit
03.12.2004