RS Vwgh 1987/7/6 83/10/0148

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Veröffentlicht am 06.07.1987
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Index

82/05 Lebensmittelrecht

Norm

LMG 1975 §18;
LMG 1975 §2;
LMG 1975 §3;

Rechtssatz

Bei Produkten, die bestimmungsgemäß zur Stärkung bzw zur Verbesserung der Vitalität und Leistungsfähigkeit beitragen sollen, kann aus dem Umstand, dass sie auch Ernährungszwecken im Sinne der Nahrungsergänzung dienen, eine Lebensmitteleigenschaft noch nicht abgeleitet werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1983100148.X03

Im RIS seit

03.12.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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