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L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
FlVfGG §32;Beachte
Vorgeschichte:3123/79 B 14. Dezember 1979;Rechtssatz
Wurde in einem Sonderteilungsverfahren durch eine vorausgegangene verbindliche Vorentscheidung die Errichtung und Erhaltung hinsichtlich eines Zaunes (zur Abgrenzung zwischen den der Agrargemeinschaft verbleibenden Grundstücken und dem Abfindungsgrundstück gemeinsame wirtschaftliche Anlage) für eine Abfindungsfläche A aus spezifischen, gerade mit dieser Fläche zusammenhängenden Gründen allein dem Ausscheidungswerber auferlegt, dann widerspricht es der rechtskräftigen behördlichen Anordnung, die Fläche A betreffende Verpflichtung in eine (auch die Fläche A erfassende) Gesamtverpflichtung eingerechnet wird, weil damit in Bezug auf die Abfindungsfläche A die allein den Ausscheidungswerber treffende Verpflichtung nachträglich zu einer bloßen Lokalisierung des an der gesamten Zaunstrecke (für A und B) bemessenen Anteiles des Ausscheidungswerbers umgedeutet würde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1985070344.X07Im RIS seit
14.09.2005Zuletzt aktualisiert am
25.01.2009