RS Vwgh 1987/7/7 86/07/0230

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Veröffentlicht am 07.07.1987
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §121;
WRG 1959 §122 Abs1 Satz1;

Beachte

Vorgeschichte:2945/79 E 14. Februar 1980;

Rechtssatz

Ob und inwieweit von der Wasserrechtsbehörde bereits die Überprüfung einer Anlage (hier: Staumauer einer Wasserkraftanlage) gemäß § 121 WRG, auf welche sich eine einstweilige Verfügung nach § 122 Abs 1 erster Satz WRG (hier: betreffend Absenkung des Wasserspiegels im Stauraum einer Wasserkraftanlage auf eine bestimmte Höhe) stützt, durchgeführt werden dürfte, ist für die Frage nach der Gesetzmäßigkeit des genannten Bescheides ohne Bedeutung, weil die Erlassung einer einstweiligen Verfügung davon nicht abhängig ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986070230.X04

Im RIS seit

15.05.2006

Zuletzt aktualisiert am

24.07.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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