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81/01 WasserrechtsgesetzNorm
WRG 1959 §121;Beachte
Vorgeschichte:2945/79 E 14. Februar 1980;Rechtssatz
Ob und inwieweit von der Wasserrechtsbehörde bereits die Überprüfung einer Anlage (hier: Staumauer einer Wasserkraftanlage) gemäß § 121 WRG, auf welche sich eine einstweilige Verfügung nach § 122 Abs 1 erster Satz WRG (hier: betreffend Absenkung des Wasserspiegels im Stauraum einer Wasserkraftanlage auf eine bestimmte Höhe) stützt, durchgeführt werden dürfte, ist für die Frage nach der Gesetzmäßigkeit des genannten Bescheides ohne Bedeutung, weil die Erlassung einer einstweiligen Verfügung davon nicht abhängig ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986070230.X04Im RIS seit
15.05.2006Zuletzt aktualisiert am
24.07.2012