Index
L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
FlVfGG §26;Beachte
Vorgeschichte:3123/79 B 14. Dezember 1979;Rechtssatz
Durch ein abänderndes Erkenntnis des Landesagrarsenates in einem Sonderteilungsverfahren, mit welchem das Ausmaß der Errichtungspflicht und Erhaltungspflicht hinsichtlich einer gemeinsamen wirtschaftlichen Anlage (hier: Weidezaun) neu festgelegt wird, wird die Entscheidung über die Abfindung auch dann nicht rechtlich (neu) bestimmt und bleibt als solche unberührt, wenn der die gemeinsame wirtschaftliche Anlage betreffenden Regelung zu Grunde liegende Lageplan die Größe, Lage und Ausformung der bereits rechtsverbindlich festgelegten Abfindungsflächen unrichtig wiedergibt, weil sich der betreffende Fehler nur auf die diese Anlage betreffenden Bestimmungen auswirkt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986070076.X03Im RIS seit
15.05.2006Zuletzt aktualisiert am
25.01.2009