RS Vwgh 1987/7/7 86/07/0230

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Veröffentlicht am 07.07.1987
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

AVG §45 Abs3;
AVG §52;
WRG 1959 §122 Abs1 Satz1;

Beachte

Vorgeschichte:2945/79 E 14. Februar 1980;

Rechtssatz

Den Äußerungen einer Partei kommt dann keine Beweiskraft zu, wenn hiefür ein Sachwissen erforderlich ist, in dem die Partei selbst nicht ausgewiesen ist.

Schlagworte

Parteiengehör SachverständigengutachtenGutachten Parteiengehör Parteieneinwendungen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986070230.X02

Im RIS seit

15.05.2006

Zuletzt aktualisiert am

24.07.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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