Index
L66107 Einforstung Wald- und Weideservituten Felddienstbarkeit TirolNorm
AVG §8;Beachte
Vorgeschichte:84/07/0121 E 29. Januar 1985;Rechtssatz
Ist eine Person im Zeitpunkt der Stellung eines Antrages auf Verfügung der Übertragung eines Nutzungsrechtes von einer berechtigten Liegenschaft auf eine andere (§ 64 Abs 3 Tir WWSLG) weder Eigentümer der berechtigten noch der verpflichteten Liegenschaft, so mangelt ihr im Grunde des § 48 Abs 1 Tir WWSLG die Parteistellung und damit die Antragslegitimation. Die Zurückweisung des Antrages entspricht diesfalls dem Gesetz.
Schlagworte
Parteibegriff - Parteienrechte Allgemein diverse Interessen RechtspersönlichkeitParteibegriff Parteistellung strittige Rechtsnachfolger ZustellungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986070081.X02Im RIS seit
08.05.2006Zuletzt aktualisiert am
11.03.2015