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81/01 WasserrechtsgesetzNorm
WRG 1959 §122 Abs1 Satz1;Beachte
Vorgeschichte:2945/79 E 14. Februar 1980;Rechtssatz
Die Frage der Gesetzmäßigkeit einer einstweiligen Verfügung gemäß § 122 Abs 1 erster Satz WRG, welche die Auferlegung bestimmter Maßnahmen an einer Wasserkraftanlage zum Gegenstand hat (hier: die Absenkung des Wasserspiegels im Stauraum auf eine bestimmte Höhe), wird nicht davon berührt, welche Veränderungen an der betreffenden Anlage allenfalls nach dieser Verfügung vorgenommen oder eintreten werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986070230.X05Im RIS seit
15.05.2006Zuletzt aktualisiert am
24.07.2012