RS Vwgh 1987/7/7 86/07/0259

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Veröffentlicht am 07.07.1987
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

VwRallg;
WRG 1959 §33 Abs1;
WRG 1959 §33 Abs2;

Rechtssatz

Die mit § 33 Abs 2 WRG normierte Anpassungsverpflichtung steht unter dem Vorbehalt der "Zumutbarkeit". Bei der Beurteilung der Frage der wirtschaftlichen Zumutbarkeit behördlicher Aufträge können nur objektive Gesichtspunkt nicht hingegen die finanzielle Leistungsfähigkeit des Verpflichteten maßgebend sein (Hinweis E 19.10.1982, 82/07/0138, VwSlg 10858 A/1982).

Schlagworte

Auslegung unbestimmter Begriffe VwRallg3/4

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986070259.X03

Im RIS seit

15.05.2006

Zuletzt aktualisiert am

12.03.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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