RS Vwgh 1987/7/7 86/07/0259

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Veröffentlicht am 07.07.1987
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81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §33 Abs1;
WRG 1959 §33 Abs2;

Rechtssatz

Der aus den Abs 1 und Abs 2 des § 33 WRG entspringenden Reinhaltungsverpflichtung hat der Wasserberechtigte von sich aus (also ohne dass es eines diesbezüglichen bescheidmäßigen Auftrages bedarf) nachzukommen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986070259.X04

Im RIS seit

15.05.2006

Zuletzt aktualisiert am

12.03.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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