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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §45 Abs1;Beachte
Vorgeschichte:2945/79 E 14. Februar 1980;Rechtssatz
Stehen übereinstimmenden und schlüssigen Sachverständigengutachten Behauptungen einer Partei gegenüber, die von dieser nicht näher begründet werden oder Tatsachen als Belege anführen, die bereits den Erfahrungen des täglichen Lebens widersprechen oder zur Stützung des eigenen Standpunktes auf fachliche Äußerungen Bezug nehmen, die zeitlich überholt sind, dann kann der Behörde rechtens nicht vorgeworfen werden, dass diese den eingeholten gutachtlichen Äußerungen und nicht dem Vorbringen der Partei folgt.
Schlagworte
Gutachten Beweiswürdigung der BehördeBeweiswürdigung Wertung der BeweismittelParteiengehör SachverständigengutachtenGutachten Parteiengehör ParteieneinwendungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986070230.X01Im RIS seit
15.05.2006Zuletzt aktualisiert am
24.07.2012