RS Vwgh 1987/7/7 86/07/0230

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Veröffentlicht am 07.07.1987
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

AVG §45 Abs1;
AVG §45 Abs2;
AVG §45 Abs3;
AVG §52;
WRG 1959 §122 Abs1 Satz1;

Beachte

Vorgeschichte:2945/79 E 14. Februar 1980;

Rechtssatz

Stehen übereinstimmenden und schlüssigen Sachverständigengutachten Behauptungen einer Partei gegenüber, die von dieser nicht näher begründet werden oder Tatsachen als Belege anführen, die bereits den Erfahrungen des täglichen Lebens widersprechen oder zur Stützung des eigenen Standpunktes auf fachliche Äußerungen Bezug nehmen, die zeitlich überholt sind, dann kann der Behörde rechtens nicht vorgeworfen werden, dass diese den eingeholten gutachtlichen Äußerungen und nicht dem Vorbringen der Partei folgt.

Schlagworte

Gutachten Beweiswürdigung der BehördeBeweiswürdigung Wertung der BeweismittelParteiengehör SachverständigengutachtenGutachten Parteiengehör Parteieneinwendungen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986070230.X01

Im RIS seit

15.05.2006

Zuletzt aktualisiert am

24.07.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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