RS Vwgh 1987/7/7 85/07/0344

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Veröffentlicht am 07.07.1987
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Index

L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw Grundstücke
Flurbereinigung Tirol
10/07 Verwaltungsgerichtshof
80/06 Bodenreform

Norm

FlVfGG §32;
FlVfLG Tir 1978 §17 Abs2;
FlVfLG Tir 1978 §23 Abs2 litb Z7;
FlVfLG Tir 1978 §47;
FlVfLG Tir 1978 §53 Abs2;
FlVfLG Tir 1978 §59 Abs2 litd;
FlVfLG Tir 1978 §60 Abs3;
VwGG §42 Abs1;

Beachte

Vorgeschichte:3123/79 B 14. Dezember 1979;

Rechtssatz

Trifft die Behörde im Fall einer Sonderteilung bei der Ermittlung des Beitragsschlüssels für die Kostentragung in Hinsicht auf die Errichtung und Erhaltung eines Zaunes zur Abgrenzung zwischen den der Agrargemeinschaft verbleibenden Grundstücken und dem Abfindungsgrundstück (gemeinsame wirtschaftliche Anlage), eine Bestimmung in der Weise, dass sie - in Anbetracht der im konkreten Fall streckenweise unterschiedlichen Kosten der Abzäunung - die auf die Parteien entfallenden Anteile näher bezeichneten Abschnitte der Abfindungsgrenze, welche anhand eines Lageplanes beschrieben wird, zuordnet, liegt insofern keine Rechtswidrigkeit vor.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1985070344.X03

Im RIS seit

14.09.2005

Zuletzt aktualisiert am

25.01.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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