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82/05 LebensmittelrechtNorm
LMG 1975 §7 Abs1 litc;Rechtssatz
Die ausdrückliche Deklaration der garantierten Frische (hier durch die Angabe "Gekühlt garantiert frisch: 14.3.") schließt eine Täuschung der Verbraucher über die Dauer der auf Grund der Bezeichnung "Frischmilch Baby" erwarteten Frische, sohin über die damit verbundene besondere Verwendbarkeit dieser Ware aus.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986100162.X01Im RIS seit
21.08.2006