RS Vwgh 1987/7/8 86/10/0162

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Veröffentlicht am 08.07.1987
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Index

82/05 Lebensmittelrecht

Norm

LMG 1975 §7 Abs1 litc;
LMG 1975 §8 litf;

Rechtssatz

Die ausdrückliche Deklaration der garantierten Frische (hier durch die Angabe "Gekühlt garantiert frisch: 14.3.") schließt eine Täuschung der Verbraucher über die Dauer der auf Grund der Bezeichnung "Frischmilch Baby" erwarteten Frische, sohin über die damit verbundene besondere Verwendbarkeit dieser Ware aus.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986100162.X01

Im RIS seit

21.08.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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