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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AgrBehG 1950 §5 Abs2 Z6;Rechtssatz
Die Stellung eines Mitgliedes nach § 5 Abs 2 Z 6 AgrBehG als Bürgermeister einer im näheren Umkreis eines Zusammenlegungsgebietes liegenden Gemeinde und des für diesen damit gegebenen Einblicken in lokale Zusammenhänge allein, stellt keinen Grund für diesen dar, sich der Ausübung seines Amtes zu enthalten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1984070136.X02Im RIS seit
03.11.2004Zuletzt aktualisiert am
08.05.2015