RS Vwgh 1987/7/9 84/07/0136

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Veröffentlicht am 09.07.1987
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
80/01 Land- und forstwirtschaftliches Organisationsrecht

Norm

AgrBehG 1950 §5 Abs2 Z6;
AVG §7 Abs1 Z4;

Rechtssatz

Die Stellung eines Mitgliedes nach § 5 Abs 2 Z 6 AgrBehG als Bürgermeister einer im näheren Umkreis eines Zusammenlegungsgebietes liegenden Gemeinde und des für diesen damit gegebenen Einblicken in lokale Zusammenhänge allein, stellt keinen Grund für diesen dar, sich der Ausübung seines Amtes zu enthalten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1984070136.X02

Im RIS seit

03.11.2004

Zuletzt aktualisiert am

08.05.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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