RS Vwgh 1987/7/9 84/07/0136

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Veröffentlicht am 09.07.1987
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Index

L66506 Flurverfassung Zusammenlegung landw Grundstücke
Flurbereinigung Steiermark
80/06 Bodenreform

Norm

FlVfGG §4;
ZLG Stmk 1982 §1;
ZLG Stmk 1982 §27 Abs1;
ZLG Stmk 1982 §27 Abs7;

Rechtssatz

Wurden der Partei eines Zusammenlegungsverfahrens die von ihr eingebrachten Flächen unter Abzug einer rechtskräftig zur Abtretung für eine gemeinsame Weganlage bestimmten Flächenanteiles und unter Bedachtnahme auf eine planlich ausgewiesene wert- und flächengleiche Lageänderung - wieder zugewiesen, so ist es im Ergebnis unerheblich, ob sich die Behörde bei der Errechnung des Abfindungsanspruches auf das dem Besitzstandsausweis und Bewertungsplan zu Grunde liegende Katastermaß - was der korrekte Vorgang wäre - oder die Fläche in der Natur bezieht, weil damit in keinem Fall eine flächen- oder wertmäßige Beeinträchtigung der Partei im Hinblick auf deren Abfindungsanspruch (§ 27 ZLG Stmk 1982) verbunden ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1984070136.X04

Im RIS seit

03.11.2004

Zuletzt aktualisiert am

08.05.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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