RS Vwgh 1987/7/9 87/02/0004

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Veröffentlicht am 09.07.1987
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

AVG §39 Abs2;
StVO 1960 §4 Abs5;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 86/02/0137 E 11. Dezember 1986 RS 4

Stammrechtssatz

Der Behörde obliegt ua der Nachweis, dass es zu einem Verkehrsunfall gekommen ist, der einen Sachschaden zur Folge hatte.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987020004.X01

Im RIS seit

20.10.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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