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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
LMG 1975 §2 impl;Rechtssatz
Lebende Speisefische sind schon nach dem allgemeinen Sprachgebrauch weder dem Begriff "SCHLACHTVIEH ODER STECHVIEH" noch dem Begriff "leicht verderbliche Lebensmittel" unterzuordnen. Da der Wortlaut Zweifel über den Inhalt der gegenständlichen Regelung nicht aufkommen läßt (hier § 42 Abs 3 StVO 1960) bleibt für eine teleologische Interpretation kein Raum.
Schlagworte
Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7Auslegung Diverses VwRallg3/5European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987020058.X01Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
05.11.2013