RS Vwgh 1987/7/9 87/02/0058

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Veröffentlicht am 09.07.1987
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
82/05 Lebensmittelrecht
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

LMG 1975 §2 impl;
StVO 1960 §42 Abs3;
VwRallg;

Rechtssatz

Lebende Speisefische sind schon nach dem allgemeinen Sprachgebrauch weder dem Begriff "SCHLACHTVIEH ODER STECHVIEH" noch dem Begriff "leicht verderbliche Lebensmittel" unterzuordnen. Da der Wortlaut Zweifel über den Inhalt der gegenständlichen Regelung nicht aufkommen läßt (hier § 42 Abs 3 StVO 1960) bleibt für eine teleologische Interpretation kein Raum.

Schlagworte

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7Auslegung Diverses VwRallg3/5

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987020058.X01

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

05.11.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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