RS Vwgh 1987/7/10 86/17/0017

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.07.1987
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
55 Wirtschaftslenkung

Norm

PrG 1976 §14 Abs1;
VStG §22 Abs1;

Rechtssatz

Von einem "fortgesetzten" Delikt im engeren Sinn kann dann nicht gesprochen werden, wenn die inkriminierten Einzelhandlungen gleichzeitig gesetzt wurden (hier: Übertretung des PreisG).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986170017.X11

Im RIS seit

10.07.1987

Zuletzt aktualisiert am

11.09.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten