RS Vwgh 1987/7/10 86/17/0017

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Veröffentlicht am 10.07.1987
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
55 Wirtschaftslenkung

Norm

PrG 1976 §14 Abs1;
PrG 1976 §16a;
VStG §44a lita;
VStG §44a Z1 impl;

Rechtssatz

Steht fest, dass der Beschuldigte die Übertretung nach § 14 Abs 1 PreisG als Eigentümer und Betriebsinhaber begangen hat, dann stellt sich die Wendung "als gewerberechtlich Verantwortlicher" als rechtlich bedeutungslose Floskel dar.

Schlagworte

Verantwortlichkeit (VStG §9)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986170017.X15

Im RIS seit

10.07.1987

Zuletzt aktualisiert am

11.09.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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