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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG §44a lita;Rechtssatz
Durch die Angabe des Tages der Rechnungsausstellung wird nicht zum Ausdruck gebracht, an welchem Tag oder innerhalb welchen Zeitraumes die in Rede stehende Ware geliefert wurde. Diese Form der Tatzeitanlastung könnte nur dann ausreichend sein, wenn in den zur Last gelegten Fällen das Rechnungsdatum mit dem Datum der Lieferung ident ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1985100073.X03Im RIS seit
15.11.2005