RS Vwgh 1987/7/27 86/10/0114

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Veröffentlicht am 27.07.1987
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
27/01 Rechtsanwälte
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §71 Abs1 lita;
AVG §71 Abs1 Z1;
RAO 1868 §14;
RAO 1868 §15;
RAO 1868 §9 Abs1;
VwGG §46 Abs1;

Rechtssatz

In einer Rechtsanwaltskanzlei ist stets der Anwalt für die Informationsaufnahme mit der Partei und die Entscheidung, welches Rechtsbehelf und welches Rechtsmittel innerhalb welcher Frist zu ergreifen sein wird, verantwortlich.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986100114.X01

Im RIS seit

11.08.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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