RS Vwgh 1987/7/27 84/10/0242

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Veröffentlicht am 27.07.1987
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

EGVG Art9 Abs1 Z3;
VStG §3 Abs1;

Rechtssatz

Der Übertretungstatbestand des Art IX Abs 1 Z 3 EGVG - das Herbeiführen eines die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Rauschzustandes - setzt die Zurechnungsfähigkeit voraus. Daher kann ein unter § 3 Abs 1 VStG fallender Täter mangels Vorliegens der subjektiven Tatseite auch der Verwaltungsübertretung nach Art 9 Abs 1 Z 3 EGVG nicht schuldig erkannt werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1984100242.X02

Im RIS seit

27.07.1987
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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