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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
EGVG Art9 Abs1 Z3;Rechtssatz
Der Übertretungstatbestand des Art IX Abs 1 Z 3 EGVG - das Herbeiführen eines die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Rauschzustandes - setzt die Zurechnungsfähigkeit voraus. Daher kann ein unter § 3 Abs 1 VStG fallender Täter mangels Vorliegens der subjektiven Tatseite auch der Verwaltungsübertretung nach Art 9 Abs 1 Z 3 EGVG nicht schuldig erkannt werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1984100242.X02Im RIS seit
27.07.1987