RS Vwgh 1987/7/27 83/10/0202

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Veröffentlicht am 27.07.1987
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
82/05 Lebensmittelrecht

Norm

LMG 1975 §40 Abs1 litb;
VStG §30 Abs2;
VStG §39 Abs1;

Rechtssatz

Die Verwaltungsbehörden sind im Hinblick auf die Bestimmungen des § 63 Abs 2 Z 1 LMG 1975 und § 74 Abs 1 LMG 1975 dann berechtigt, einen Beschlagnahmebescheid (nach § 39 Abs 1 VStG 1950) zu erlassen, wenn nicht auf der Hand lag, dass eine Zuständigkeit des Gerichtes gegeben ist. Dies deshalb, weil es die Rechtsnatur der Beschlagnahme als "vorläufige Maßregel" (vgl Hellbling, Kommentar zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen II, S 266) erfordert, dass die Behörde im Zweifel ihre Zuständigkeit in Anspruch nimmt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1983100202.X01

Im RIS seit

07.12.2004

Zuletzt aktualisiert am

04.09.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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