Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
LMG 1975 §40 Abs1 litb;Rechtssatz
Die Verwaltungsbehörden sind im Hinblick auf die Bestimmungen des § 63 Abs 2 Z 1 LMG 1975 und § 74 Abs 1 LMG 1975 dann berechtigt, einen Beschlagnahmebescheid (nach § 39 Abs 1 VStG 1950) zu erlassen, wenn nicht auf der Hand lag, dass eine Zuständigkeit des Gerichtes gegeben ist. Dies deshalb, weil es die Rechtsnatur der Beschlagnahme als "vorläufige Maßregel" (vgl Hellbling, Kommentar zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen II, S 266) erfordert, dass die Behörde im Zweifel ihre Zuständigkeit in Anspruch nimmt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1983100202.X01Im RIS seit
07.12.2004Zuletzt aktualisiert am
04.09.2009