RS Vwgh 1987/8/20 85/12/0022

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Veröffentlicht am 20.08.1987
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10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §35;
VwGG §24 Abs2;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Hat gem § 34 Abs 1 VwGG die Zurückweisung "ohne weiteres Verfahren" zu erfolgen, so steht der Entscheidung des VwGH der Umstand nicht entgegen, dass der Verfahrenshelfer einen Punkt der Beschwerde von der Gültigkeit der Unterschrift ausgenommen hat (hier: Zurückweisung eines Antrages auf Verhängung einer Mutwillensstrafe gegen die belangte Behörde).

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Rechtsverletzung des Beschwerdeführers Beschwerdelegitimation bejaht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1985120022.X03

Im RIS seit

22.02.2006

Zuletzt aktualisiert am

11.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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