RS Vwgh 1987/8/25 85/09/0154

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Veröffentlicht am 25.08.1987
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §112;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 86/09/0008 E 21. Mai 1986 VwSlg 12148 A/1986 RS 2

Stammrechtssatz

Da die Suspendierung ihrem Wesen nach eine sichere Maßnahme darstellt, die bei Zutreffen der gesetzlichen Voraussetzungen zwingend zu treffen ist, war die belangte Behörde auch nicht verhalten, Fragen des Verschuldens des Beschwerdeführers bzw den Grad eines Verschuldens des Bfr für das ihm angelastete Verhalten näher zu prüfen (Hinweis E 17.11.1978, 759/78 und E 12.9.1984, 84/09/0075).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1985090154.X03

Im RIS seit

27.10.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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