RS Vwgh 1987/8/25 85/09/0154

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Veröffentlicht am 25.08.1987
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §43;

Rechtssatz

Falsche Angaben in einer Reiserechnung (hier:

Nichtberücksichtigung der Unterbrechung einer Dienstreise in einer Reiserechnung) stellen wohl den begründeten Verdacht einer Dienstpflichtverletzung dar. Diese und die Missachtung einer Dienstverfügung welche honorierte vertrauensärztliche Tätigkeit untersagt, rechtfertigen eine Suspendierung vom Dienst.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1985090154.X02

Im RIS seit

27.10.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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