RS Vwgh 1987/9/3 86/16/0050

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Veröffentlicht am 03.09.1987
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Index

23/01 Konkursordnung

Norm

KO §10;

Rechtssatz

Ein Exekutionsantrag ist abzuweisen, wenn zwischen Einlangen des Exekutionsantrages und Beschlussfassung der Konkurs über das Vermögen des Verpflichteten eröffnet wurde.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986160050.X04

Im RIS seit

24.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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