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23/01 KonkursordnungNorm
KO §10;Rechtssatz
Ein Exekutionsantrag ist abzuweisen, wenn zwischen Einlangen des Exekutionsantrages und Beschlussfassung der Konkurs über das Vermögen des Verpflichteten eröffnet wurde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986160050.X04Im RIS seit
24.10.2001