RS Vwgh 1987/9/3 87/16/0061

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Veröffentlicht am 03.09.1987
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §281 Abs1;

Rechtssatz

Zweck der Bestimmung des § 281 Abs 1 BAO ist es, aus Gründen der Prozeßökonomie zu vermeiden, daß die gleiche Rechtsfrage nebeneinander in zwei Verfahren erörtert werden muß (Hinweis E 1.10.1965, 1103/65).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987160061.X01

Im RIS seit

03.09.1987
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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