RS Vwgh 1987/9/3 86/16/0006

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Veröffentlicht am 03.09.1987
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Index

32/06 Verkehrsteuern

Norm

ErbStG §15 Abs1 Z7;

Rechtssatz

Ist Vermögen von Eltern an Kinder teils entgeltlich, teils unentgeltlich übergegangen, so kommt die Abgabenfreiheit beim Rückfall nur für jenen Teil des Vermögens in Betracht, der seinerzeit unentgeltlich auf die Kinder übergegangen ist. Dieser Teil wird auch als Überschuß bezeichnet.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986160006.X04

Im RIS seit

03.09.1987

Zuletzt aktualisiert am

24.11.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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