RS Vwgh 1987/9/3 86/16/0160

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Veröffentlicht am 03.09.1987
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §299 Abs2;
VwGG §21 Abs1;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Hat die angefochtene Aufhebung eines Bescheides gem § 299 Abs 2 BAO eine Verletzung subjektiv-öffentlicher Rechte des Bf zur Folge, so ist der angefochtene Aufhebungsbescheid jedenfalls meritorisch zu überprüfen (Hinweis E 30.3.1987, 85/15/0073).

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete Finanzverwaltung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986160160.X01

Im RIS seit

12.12.2000

Zuletzt aktualisiert am

13.10.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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