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27/03 Gerichtsgebühren JustizverwaltungsgebührenNorm
GJGebG 1962 §7 Abs1 Z3;Rechtssatz
Bei der Haftung des Bevollmächtigten für die Protokollgebühr kommt es nur auf die Anwesenheit des Bevollmächtigten bei der Tagsatzung (hier: im Exekutionsverfahren) an.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986160225.X05Im RIS seit
03.09.1987