RS Vwgh 1987/9/3 86/16/0225

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.09.1987
beobachten
merken

Index

27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren

Norm

GJGebG 1962 §7 Abs1 Z3;

Rechtssatz

Bei der Haftung des Bevollmächtigten für die Protokollgebühr kommt es nur auf die Anwesenheit des Bevollmächtigten bei der Tagsatzung (hier: im Exekutionsverfahren) an.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986160225.X05

Im RIS seit

03.09.1987
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten