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32/06 VerkehrsteuernNorm
ErbStG §19 Abs2;Rechtssatz
Im Anschluß an das Erkenntnis eines verstärkten Senates des VwGH vom 12.12.1985, 83/16/0178, VwSlg 6058 F/1985, sind vom Erwerb einer Verbindlichkeiten aus Pflichtteilsrechten mit Grundstücken (aus dem Nachlaß) abfindenden Erbes gemäß § 20 Abs 6 ErbStG lediglich die Einheitswerte abzuziehen. Die Pflichtteilsberechtigten (hier Kinder des Erblassers) haben den Grundstückserwerb mit den Einheitswerten als Bemessungsgrundlage nach § 8 Abs 4 ErbStG zu versteuern.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986160160.X06Im RIS seit
12.12.2000Zuletzt aktualisiert am
13.10.2009