RS Vwgh 1987/9/3 86/16/0160

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Veröffentlicht am 03.09.1987
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Index

32/06 Verkehrsteuern

Norm

ErbStG §19 Abs2;
ErbStG §20 Abs6;
ErbStG §8 Abs4;

Rechtssatz

Im Anschluß an das Erkenntnis eines verstärkten Senates des VwGH vom 12.12.1985, 83/16/0178, VwSlg 6058 F/1985, sind vom Erwerb einer Verbindlichkeiten aus Pflichtteilsrechten mit Grundstücken (aus dem Nachlaß) abfindenden Erbes gemäß § 20 Abs 6 ErbStG lediglich die Einheitswerte abzuziehen. Die Pflichtteilsberechtigten (hier Kinder des Erblassers) haben den Grundstückserwerb mit den Einheitswerten als Bemessungsgrundlage nach § 8 Abs 4 ErbStG zu versteuern.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986160160.X06

Im RIS seit

12.12.2000

Zuletzt aktualisiert am

13.10.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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