RS Vwgh 1987/9/3 86/16/0160

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Veröffentlicht am 03.09.1987
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §115 Abs1;

Rechtssatz

Der Grundsatz von Treu und Glauben wird dadurch, daß die Abgabenbehörde von einer durch viele Jahre vertretenen Rechtsmeinung (noch dazu auf Grund eines Erkenntnisses eines verstärkten Senates des VwGH) abrückt, nicht verletzt (Hinweis E 30.6.1986, 84/15/0047).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986160160.X04

Im RIS seit

12.12.2000

Zuletzt aktualisiert am

13.10.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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