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32/06 VerkehrsteuernNorm
ErbStG §12 Abs1 Z2;Rechtssatz
Anders als bei der GrEStG, hinsichtlich derer die Steuerschuld grundsätzlich bereits mit dem Verpflichtungsgeschäft entsteht (Hinweis E 5.9.1985, 84/16/0117), entsteht bei Schenkungen unter Lebenden nach § 12 Abs 1 Z 2 ErbStG die Steuerschuld (erst) mit dem Zeitpunkt der Ausführung der Zuwendung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986160006.X01Im RIS seit
03.09.1987Zuletzt aktualisiert am
24.11.2016