RS Vwgh 1987/9/3 86/16/0006

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Veröffentlicht am 03.09.1987
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32/06 Verkehrsteuern

Norm

ErbStG §12 Abs1 Z2;

Rechtssatz

Anders als bei der GrEStG, hinsichtlich derer die Steuerschuld grundsätzlich bereits mit dem Verpflichtungsgeschäft entsteht (Hinweis E 5.9.1985, 84/16/0117), entsteht bei Schenkungen unter Lebenden nach § 12 Abs 1 Z 2 ErbStG die Steuerschuld (erst) mit dem Zeitpunkt der Ausführung der Zuwendung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986160006.X01

Im RIS seit

03.09.1987

Zuletzt aktualisiert am

24.11.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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