RS Vwgh 1987/9/3 86/16/0050

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Veröffentlicht am 03.09.1987
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Index

23/01 Konkursordnung
23/02 Anfechtungsordnung Ausgleichsordnung
27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren

Norm

AusgleichsO §10;
GGG 1984 TP4 Anm2;
KO §10;

Beachte

Besprechung in: AnwBl 1988/1, S 48;

Rechtssatz

Daß bei Vorliegen der Exekutionssperre nach den § 10 AusgleichsO, § 10 KO der Exekutionsantrag abzuweisen (und nicht zurückzuweisen) ist, entspricht der Praxis der ordentlichen Gerichte. Anmerkung 2 zu TP 4 GGG ist hiebei unanwendbar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986160050.X03

Im RIS seit

24.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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