RS Vwgh 1987/9/3 87/16/0092

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Veröffentlicht am 03.09.1987
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
35/02 Zollgesetz
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37 impl;
AVG §45 Abs2 impl;
BAO §166;
BAO §167 Abs2;
ZollG 1955 §174 Abs3;

Rechtssatz

Wird eine einfuhrzollpflichtige Ware in das Zollgebiet ohne zollamtliche Stellung und Abfertigung eingeführt, so hat die Zollbehörde im Verfahren zur Festsetzung der Zollschuld iSd § 174 Abs 3 ZollG vorrangig die Aussagen jener Personen in ihre Beweiswürdigung einzubeziehen, die unmittelbar mit der Zollabfertigung befaßt waren.

Schlagworte

Beweismittel Zeugenbeweis Zeugenaussagen von Amtspersonen Beweiswürdigung Wertung der Beweismittel Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Freie Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987160092.X06

Im RIS seit

12.12.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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