Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
AVG §37 impl;Rechtssatz
Wird eine einfuhrzollpflichtige Ware in das Zollgebiet ohne zollamtliche Stellung und Abfertigung eingeführt, so hat die Zollbehörde im Verfahren zur Festsetzung der Zollschuld iSd § 174 Abs 3 ZollG vorrangig die Aussagen jener Personen in ihre Beweiswürdigung einzubeziehen, die unmittelbar mit der Zollabfertigung befaßt waren.
Schlagworte
Beweismittel Zeugenbeweis Zeugenaussagen von Amtspersonen Beweiswürdigung Wertung der Beweismittel Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Freie BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987160092.X06Im RIS seit
12.12.2000