RS Vwgh 1987/9/3 86/16/0006

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.09.1987
beobachten
merken

Index

32/06 Verkehrsteuern

Norm

ErbStG §15 Abs1 Z7;

Rechtssatz

Werterhöhungen zwischen den beiden Erwerbsvorgängen iSd § 15 Abs 1 Z 7 ErbStG bleiben unberücksichtigt, es sei denn, daß die Abkömmlinge den Wert der ihnen zugewendeten Sachen durch eigene Leistungen oder Aufwendungen erhöht haben.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986160006.X03

Im RIS seit

03.09.1987

Zuletzt aktualisiert am

24.11.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten