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27/03 Gerichtsgebühren JustizverwaltungsgebührenNorm
GGG 1984 §10 Z4 lita;Rechtssatz
Greift man bei der Auslegung des § 10 Z 4 GGG auf seine Entstehungsgeschichte und die in der Regierungsvorlage zum GGG (366 der Beilage zu den stenographischen Protokollen des Nationalrates XVI GP), im Vorblatt zu dieser Regierungsvorlage und im Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (454 der zitierten Beilagen) angeführten Erläuterungen zurück, dann erkennt man in der Anführung der Ausnahme "die Pauschalgebühren" einen überschießend weiten - durch ein Redaktionsversehen bewirkten - Gesetzeswortlaut, der durch teleologische Reduktion auf die Pauschalgebühren einzuengen ist, die es bereits im zeitlichen Geltungsbereich des GJGebG 1962 gab. In dieser Richtung ist nach Auffassung des VwGH die zweifelhafte Ausdrucksweise im § 10 Z 4 lit a und b GGG auszulegen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986160054.X04Im RIS seit
24.10.2001