RS Vwgh 1987/9/3 87/16/0088

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Veröffentlicht am 03.09.1987
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Index

Verfahren vor dem VwGH
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §71 Abs1 lita
BAO §308 Abs1

Rechtssatz

Es ist das Einlangen eines Schriftstückes bei der Beh glaubhaft zu machen und nicht das Einwerfen dieses Schriftstückes in den Postkasten (Hinweis E 20.1.1983, 82/16/0119).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987160088.X03

Im RIS seit

04.06.2020

Zuletzt aktualisiert am

04.06.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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