RS Vwgh 1987/9/3 86/16/0165

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Veröffentlicht am 03.09.1987
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
32/06 Verkehrsteuern

Norm

ErbStG §18;
EStG 1972 §9;

Rechtssatz

Investitionsrücklagen des Erblassers gehören zum Zeitpunkt der Wertermittlung nach § 18 ErbStG zur Bemessungsgrundlage der ErbSt (Hinweis auf E 22.1.1987, 86/16/0018).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986160165.X02

Im RIS seit

03.09.1987
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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