RS Vwgh 1987/9/3 87/16/0088

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Veröffentlicht am 03.09.1987
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Verfahren vor dem VwGH
10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §27

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0268/71 B 27. Mai 1971 RS 1

Stammrechtssatz

Eine Berechtigung zur Erhebung der Säumnisbeschwerde wegen Nichterledigung eines Begehrens, über das bereits ein rechtskräftiger abweislicher Bescheid vorliegt, ist nicht gegeben (Hinweis B 21.1.1950 718/48).

Schlagworte

Anspruch auf Sachentscheidung AllgemeinVerletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung - Einstellung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987160088.X01

Im RIS seit

04.06.2020

Zuletzt aktualisiert am

04.06.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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