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27/03 Gerichtsgebühren JustizverwaltungsgebührenNorm
GGG 1984 §10 Z2;Rechtssatz
Die persönliche Gebührenbefreiung des § 10 Z 2 GGG setzt voraus, daß die Gebietskörperschaft im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung Tätigkeiten entwickelt, die innerhalb des Kreises der gesetzlich geregelten Pflichtaufgaben der betreffenden Gebietskörperschaft liegen, dh, sie muß eine Tätigkeit entfalten, zu der sie in Besorgung ihrer öffentlichrechtlichen Aufgaben unmittelbar durch Gesetz
verpflichtet ist (Hinweis E 13.3.1986, 86/16/0034).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986160067.X02Im RIS seit
24.10.2001Zuletzt aktualisiert am
15.01.2013