RS Vwgh 1987/9/3 86/16/0160

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Veröffentlicht am 03.09.1987
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §299;

Rechtssatz

Zu den Voraussetzungen der Anwendung des § 299 BAO - gleichgültig ob zum Vorteil oder zum Nachteil des Abgabepflichtigen - gehört eine NICHT BLOß GERINGFÜGIGE Rechtswidrigkeit (Hinweis E 30.6.1986, 84/15/0047).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986160160.X03

Im RIS seit

12.12.2000

Zuletzt aktualisiert am

13.10.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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