RS Vwgh 1987/9/8 87/09/0066

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Veröffentlicht am 08.09.1987
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
63/07 Personalvertretung

Norm

AVG §56;
BDG 1979 §123 Abs2;
PVG 1967 §28 Abs1;

Rechtssatz

Der Beschluss, das Disziplinarverfahren gem § 123 Abs 2 BDG 1979 einzuleiten, ist ein Bescheid, gegen den Beschwerde vor dem VwGH erhoben werden kann. Bei Setzung dieses Verfahrensschrittes ist allerdings schon zum Schutze des gewählten Personalvertreters das Verfolgungshindernis seiner funktionellen Immunität (§ 28 Abs 1 PVG) zu beachten (Hinweis auf E 5.11.1976, 1337/75, VwSlg 9168 A/1976).

Schlagworte

Bescheidcharakter Bescheidbegriff Bejahung des Bescheidcharakters

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987090066.X01

Im RIS seit

18.04.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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