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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §56;Rechtssatz
Der Beschluss, das Disziplinarverfahren gem § 123 Abs 2 BDG 1979 einzuleiten, ist ein Bescheid, gegen den Beschwerde vor dem VwGH erhoben werden kann. Bei Setzung dieses Verfahrensschrittes ist allerdings schon zum Schutze des gewählten Personalvertreters das Verfolgungshindernis seiner funktionellen Immunität (§ 28 Abs 1 PVG) zu beachten (Hinweis auf E 5.11.1976, 1337/75, VwSlg 9168 A/1976).
Schlagworte
Bescheidcharakter Bescheidbegriff Bejahung des BescheidcharaktersEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987090066.X01Im RIS seit
18.04.2006