RS Vwgh 1987/9/8 86/09/0083

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Veröffentlicht am 08.09.1987
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §43 Abs2;
BDG 1979 §95 Abs3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 85/09/0254 E 8. Oktober 1986 VwSlg 12256 A/1986 RS 4

Stammrechtssatz

Der Begriff "Dienstpflichten" ist nicht auf das Verhalten des Beamten in Ausübung seines Amtes beschränkt. Auch außerdienstliches Verhalten kann in besonderen Fällen eine Dienstpflichtverletzung darstellen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986090083.X01

Im RIS seit

22.06.2006

Zuletzt aktualisiert am

27.02.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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