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60/03 Kollektives ArbeitsrechtNorm
ArbVG §115 Abs3;Rechtssatz
Ein Beamter ist auch als gewählter Zentralbetriebsrat bei der Ausübung der ihm mit dieser Stellung übertragenen Funktionen Beamter und den sich aus dieser Rechtsstellung für ihn ergebenden Pflichten unterworfen. Dies gilt insbesondere für seine Pflicht, den ihm von seinem Vorgesetzten angeordneten Dienst zu erfüllen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987090139.X02Im RIS seit
12.04.2006