RS Vwgh 1987/9/8 87/09/0022

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Veröffentlicht am 08.09.1987
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §59 Abs1;
AVG §66 Abs4;

Rechtssatz

Stützt die bel Beh den angefochtenen Bescheid in Abänderung der Rechtsauffassung (§ 66 Abs 4 AVG) auf (hier: das stmk AbfallG), so hat sie näher zu begründen, warum die vom Beseitigungsauftrag erfassten beweglichen Sachen Abfälle iSd stmk AbfallG sind.

Schlagworte

Inhalt des Spruches Allgemein Angewendete Gesetzesbestimmung Umfang der Abänderungsbefugnis Auswechslung des Rechtsgrundes

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987090022.X03

Im RIS seit

12.04.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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